Sind Sie eine hochqualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluss? Dann können Sie möglicherweise die Blaue Karte EU beantragen. Informieren Sie sich hier.
Die Blaue Karte EU ist in Deutschland der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte EU haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Sie können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorlegen. Das Mindestgehalt wird jährlich festgelegt und beträgt im Jahr 2022 EUR 56.400. Für sogenannte Mangelberufe, insbesondere:
gilt eine geringere Einkommensgrenze. Diese beträgt im Jahr 2022 EUR 43.992. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.
Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren benötigen Sie für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie:
Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten.
Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Zusätzlich:
Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert. In der Regel erhöhen sich jedes Jahr diese Mindestgehaltsgrenzen.
Ihre Blaue Karte EU müssen Sie in der Regel persönlich beantragen:
etwa 6 bis 8 Wochen
Hinweis: Die Blaue Karte EU wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Ausstellung der Blauen Karte EU: EUR 100,00
Zahlungsweisen: