Das Ferienfahrtverbot für große Lkw in den Monaten Juli und August - erfahren Sie hier, wann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Für Lkw über 7,5 Tonnen sowie alle Lkw mit Anhänger gibt es in der Hauptreisezeit -vom 01. Juli bis 31. August eines jeden Jahres- zusätzliche Fahrverbote.
An Samstagen in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr dürfen diese Lkw auf den meisten Autobahnen nicht fahren. Um welche Autobahnen es sich genau handelt, können Sie unter Rechtsgrundlagen lesen.
Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:
Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen nicht.
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
Achtung!
Antragsteller aus den Städten Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wenden sich bitte direkt an ihre Stadtverwaltung.
Zuständig ist in Bad Salzuflen und Lemgo das Tiefbauamt, in Detmold der Fachbereich Bau- und Verkehrswesen und in Lage das Ordnungsamt.
Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden.
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen: