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Grabungserlaubnis und Genehmigung für Sondengänger

Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

Mit der Metallsonde durch die lippische Landschaft streifen - erfahren Sie hier mehr über besondere rechtliche Anforderungen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
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Ausführliche Beschreibung der Leistung

Unsere Geschichte liegt unter unseren Füßen – im wahrsten Sinne. Ob steinzeitliche Siedlung, bronzezeitlicher Grabhügel, römisches Militärlager oder mittelalterliche Burgruine: Im Boden ist unser kulturelles Erbe verborgen.

Was viele nicht wissen: Wer auf eigene Faust auf „Schatzsuche“ geht, zerstört Bodendenkmäler und damit wertvolles Wissen. Solche Eingriffe in ein Bodendenkmal sind illegal.

Münzen, filigrane Schmuckstücke, uralte Waffen: Relikte vergangener Zeiten strahlen einen faszinierenden Zauber aus. Mithilfe von Sonden, sogenannten Metalldetektoren, kann inzwischen jeder Laie in Windeseile fündig werden. Wer sich wirklich für unsere Geschichte interessiert, holt diese metallischen Zeugnisse der verschiedensten Epochen aber nicht für die persönliche Bereicherung aus der Erde. Hunderte Geschichtsbegeisterte und Heimatforscher arbeiten in Nordrhein-Westfalen eng mit den Archäologen zusammen. Ihrem Engagement ist die Entdeckung vieler wertvoller Bodendenkmäler und herausragender Funde zu verdanken. Sie sind wichtige Helfer für den Schutz und Erhalt unseres kulturellen Erbes.

Wer mit einer Metallsonde geortete Funde ergraben will, braucht dafür laut Denkmalschutzgesetz eine Erlaubnis. Das gilt ebenso für die Suche nach archäologischen Funden im Wasser. Auch das Magnetangeln ist genehmigungspflichtig. Hier gelten dieselben Regelungen wie für Sondengänger.

Der Kreis Lippe ist als Obere Denkmalbehörde in allen Städten und Gemeinden des Kreises für die Erteilung der Erlaubnis zuständig.

Sie brauchen eine Grabungserlaubnis, wenn Sie beispielsweise im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung oder Veränderung von Gebäuden, Straßenbau, Abgrabungen) in Bodendenkmäler eingreifen werden.

Ein besonderer Unterfall der Grabungserlaubnis ist eine Genehmigung für Sondengänger.


Archäologische Funde und Fundstellen sind wichtige, für frühe Zeiten sogar die einzigen Zeugen unserer Vergangenheit. Bitte melden Sie daher jede Fundstelle und jeden Fund bei der zuständigen Denkmalbehörde in Ihrer Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Bei einem Erstantrag sind alle Flächen, die innerhalb eines Gemeindegebietes begangen werden sollen, in einem Lageplan (Maßstab 1:5.000) exakt darzustellen
  • Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten und weiteres)

Verfahrensablauf

Sie stellen für die von Ihnen gewünschten Flächen / Gebiete (im Kreis Lippe) einen formlosen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung bei uns.

Bei Erstanträgen fügen Sie dem Antrag Karten im Maßstab von etwa 1:5.000 bei, in denen Sie parzellenscharf Ihre gewünschten Flächen farbig markieren.
Sie können beliebig viele Flächen beantragen, doch müssen diese innerhalb einer Gemeinde liegen.

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde (hierfür stellen wir mit der LWL-Archäologie für Westfalen das sogenannte Benehmen her), erteilen wir Ihnen Ihre Genehmigung. Die Genehmigung müssen Sie beim Sondengehen zu Ihrer Legitimation stets mit sich führen.

Läuft Ihre Genehmigung aus und möchten Sie das Hobby weiter ausüben, müssen Sie rechtzeitig bei uns einen Verlängerungsantrag stellen. Diesem fügen Sie einen Jahresbericht über Ihre Tätigkeiten mit der Metallsonde bei.

Ihre Funde legen Sie etwa halbjährlich im Original bei der für Sie zuständigen Außenstelle der LWL-Archäologie für Westfalen vor. Ihren Funden legen Sie pro Fundkomplex eine Fundmeldung bei.

Auch für Magnetangler gelten die oben genannten Schritte.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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