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Beistandschaft durch das Jugendamt

Beistandschaft durch das Jugendamt

Manchmal kommt es zu Streit über Unterhaltsverpflichtungen oder es gibt Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie bei uns einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Eine unserer Mitarbeiterinnen oder ein Mitarbeiter wird dann der Beistand für Ihr Kind.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater sind, können wir Sie mit einer sogenannten Beistandschaft unterstützen. Eine Beistandschaft können Sie freiwillig in Anspruch nehmen und jederzeit wieder beenden.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Vaterschaftsfeststellung,
  • in Unterhaltsfragen
    auch bei jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr,
  • um Kindesunterhalt zu bekommen.

Eine Beistandschaft kann derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragen.

Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und kümmert sich, je nach Ihrem Bedürfnis, um den Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen

  • für ein minderjähriges Kind,
  • als alleinerziehender Elternteil.
    Wenn Sie mit dem anderen Elternteil gemeinsames Sorgerecht haben, muss das Kind bei Ihnen leben.

Die Beistandschaft kann auch durch einen Vormund des Kindes beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • vorhandene Urkunden (beispielsweise Vaterschaftsanerkennung),
  • Unterhaltstitel (soweit vorhanden),
  • Urteile in der Sache (soweit vorhanden)

Hinweise/Besonderheiten

Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns, damit wir ausreichend Zeit für Sie haben. Wir haben verschiedene Regionalbüros, in denen Sie uns nach Terminabsprache besuchen können.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Organisationseinheit(en)

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