Manchmal kommt es zu Streit über Unterhaltsverpflichtungen oder es gibt Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - wenn Sie das Kind überwiegend betreuen, können Sie bei uns einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Eine unserer Mitarbeiterinnen oder ein Mitarbeiter wird dann der Beistand für Ihr Kind.
Wenn Sie eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater sind, können wir Sie mit einer sogenannten Beistandschaft unterstützen. Eine Beistandschaft können Sie freiwillig in Anspruch nehmen und jederzeit wieder beenden.
Wir beraten und unterstützen Sie:
Eine Beistandschaft kann derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragen.
Der Beistand vertritt die Interessen des Kindes und kümmert sich, je nach Ihrem Bedürfnis, um den Kindesunterhalt oder die Feststellung der Vaterschaft.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen
Die Beistandschaft kann auch durch einen Vormund des Kindes beantragt werden.
Wohnen Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo, dann ist das dortige Jugendamt für Sie zuständig.
Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns, damit wir ausreichend Zeit für Sie haben. Wir haben verschiedene Regionalbüros, in denen Sie uns nach Terminabsprache besuchen können.
keine