Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Wenn ein Kind geboren wird und die Eltern sind bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, dann hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht gibt es nur dann, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen oder einander vor Geburt des Kindes heiraten. Die Erklärung für das gemeinsame Sorgerecht muss beurkundet werden.
Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, Mutter oder Vater, den Lebensweg ihres Kindes zu begleiten, seine Entwicklung zu fördern und angemessen für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge lässt sich in zwei Bereiche aufteilen:
Durch die elterliche Sorge sind die Eltern berechtigt und verpflichtet, die persönlichen Angelegenheiten ihres Kindes zugunsten seiner Entwicklung durch ihre Entscheidungen zu lenken.
Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln. Zum Wohle des Kindes gehört in der Regel auch der Umgang mit beiden Elternteilen.
Durch die Abgabe von Sorgeerklärungen bestimmen die Eltern, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Dabei ist es nebensächlich, ob die Eltern des Kindes zusammen leben oder nicht. Die elterliche Sorge kann auch dann gemeinsam übernommen werden, wenn die Eltern eventuell mit dritten Personen verheiratet sind.
Falls Sie die Beurkundung der Sorgeerklärung in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie bitte folgendes:
Wenn Sie bezüglich der Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge unsicher sind oder weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne nach Terminvereinbarung zur Beratung zur Verfügung.
Grundsätzlich:
der Personalausweis oder Reisepass
bei Ausländern: Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Bei einer Vaterschaftsanerkennung
vor der Geburt des Kindes: der Mutterpass
nach der Geburt des Kindes: die Geburtsurkunde oder die Geburtsmitteilung
Wenn die Mutter noch verheiratet ist:
Nachweis, dass der Scheidungsantrag eingereicht wurde
Zur Beurkundung einer Sorgeerklärung bringen Sie die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung bitte mit.
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch gemeinsam mit der Sorgeerklärung beurkundet werden.
Für die Beurkundung einer Unterhaltsfestsetzung oder einer Unterhaltsänderung bringen Sie einen schriftlichen Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes mit (zum Beispiel: Schreiben von einem Anwalt oder vom Jugendamt).
Bei einer Unterhaltsänderung legen Sie bitte die bisherige Unterhaltsfestsetzung vor (zum Beispiel die Jugendamtsurkunde oder die gerichtliche Unterhaltsregelung).
Bei sprachlichen Barrieren (zum Beispiel nicht ausreichende Deutschkenntnisse) ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig. Dieser darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein (neutrale Person).
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo haben eigene Jugendämter zum Beurkunden. Bei Beurkundungen besteht jedoch keine gesetzlich vorgegebene örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes. Sie können auch zu einem Notar gehen. Dort fallen Kosten an.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung
Das Kind muss noch minderjährig sein.
ungefähr 45 - 60 Minuten je Beurkundung
keine