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Parkausweis für Schwerbehinderte

Parkausweis für Schwerbehinderte

Als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Ein Schwerbehindertenausweis allein ist kein Parkausweis - wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Sie benötigen dafür auf jeden Fall einen besonderen Parkausweis.

Der "Parkausweis für Behinderte" auf blauem Grund (EU-Parkausweis) ist europaweit einheitlich. Er gilt in allen Ländern der europäischen Union und außerdem in Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldawien, Russland, Schweiz, Türkei und der Ukraine.
Sie haben in diesen Ländern die gleichen Parkvergünstigungen, die auch dort wohnhafte behinderte Personen genießen. Eine Broschüre, wie Sie die Parkkarte im europäischen Ausland nutzen können, erhalten Sie auf Wunsch von uns mit dem Parkausweis.

Er berechtigt Sie in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Außerdem berechtigt der EU-Parkausweis auch zu folgendem, wenn es in der Nähe keine verfügbare Parkmöglichkeit gibt:

  • bis zu 3 Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist.
    Für bestimmte Halteverbotsstrecken können auf Antrag auch längere Parkzeiten genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben,
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, an denen Parken erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken,
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
  • in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkplätze zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und soweit der übrige Verkehr, insbesondere der fließende Verkehr, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Voraussetzungen

Sie können einen blauen EU-Parkausweis erhalten, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben mit dem Merkzeichen

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert)
    oder
  • Bl (blind).

Ebenfalls können Sie einen blauen EU-Parkausweis erhalten als

  • contergangeschädigter Mensch (beidseitige Amelie oder Phokomelie)
    oder
  • Mensch mit einer vergleichbaren Beeinträchtigung (zum Beispiel Amputation beider Arme).

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "aG" oder "Bl"
    (die Merkzeichen finden sich auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles Passbild (muss nicht biometrisch sein)
  • Wenn Sie nicht selbst erscheinen können:
    formlose schriftliche Vollmacht

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können zur Antragstellung persönlich bei uns im BürgerService im Kreishaus erscheinen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Sie können die Unterlagen auch mit einer Vollmacht einer anderen Person mitgeben, die für Sie den Antrag stellen soll.

Oder Sie senden uns alles per Post zu.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache ungefähr 15 Minuten.

Bei Beantragung per Post ungefähr 3-5 Werktage.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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