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Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig

Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Einen Antrag auf Neuzulassung müssen Sie stellen für Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen
    und
  • die bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Wissenswertes:

  • Natürliche Personen müssen mit Hauptwohnsitz in Lippe gemeldet sein.
  • Juristische Personen, Handelsunternehmen oder deren Niederlassungen und Behörden müssen ihren Sitz in Lippe haben.
  • Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

Voraussetzungen

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden, ist der Kaufvertrag oder die Rechnung im Original vorzulegen.
  • Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
  • Nachweis der Halterdaten, wie
    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen
    • vollständiger Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
  • wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint:
    eine Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und einen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
  • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich- hier geht es zur online-Terminvereinbarung.

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
  • § 3 Absatz 1 FZV

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Keine Einträge vorhanden

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