Sport ist gesund und kann Spaß machen. Außerdem fördert er Integration und Inklusion. Gute Gründe für unsere Sportförderung.
Sport ist ein elementarer und nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des täglichen Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Sport erfüllt nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach Bewegung, Spiel und Entspannung, sondern dient zudem der Gesundheit und fördert die soziale Integration.
Dies erkennen wir mit den Richtlinien zur Sportförderung an. Unser Ziel ist es, den Freizeit- und Breitensport, den Leistungssport, den Schulsport, den Gesundheitssport und Versehrtensport zu beleben und nachhaltig zu fördern.
Sportförderung ist eine freiwillige Leistung. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir die sozial- und gesundheitspolitisch wertvolle Arbeit der lippischen Sportvereine im Breitensport, Leistungssport sowie im Freizeitsport aber auch in der aktiven Jugendarbeit durch Zuschüsse nach diesen Sportförderungsrichtlinien finanziell unterstützen. Dabei wollen wir insbesondere das ehrenamtliche Engagement sowie die Inklusion und Integration der Sportlerinnen und Sportler berücksichtigen.
Ihre Selbstständigkeit als Sportverein oder sonstige Einrichtung des Sports wird durch unsere Förderung selbstverständlich nicht eingeschränkt.
In den Sportvereinen sind Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer sowie Schieds- und Kampfrichterinnen und Schieds- und Kampfrichter die tragenden Säulen des Sportbetriebes. Ohne sie läuft buchstäblich nichts. Sie organisieren und leiten den Übungsbetrieb und das Training, sie begleiten Mannschaften bei Wettkämpfen, richten bei Spielen und sorgen für reibungslose Abläufe. Jede Übungsstunde im Sportverein ist eine Bildungsleistung. Hierfür wird qualifiziertes Personal benötigt. Viele Sportvereine klagen über fehlenden Nachwuchs.
Wir wollen mit einer entsprechenden Initiative gegensteuern und Sie bei der Qualifizierung von Nachwuchs unterstützen.
Wenn Sie als Sportverein Interessierte aus Ihren Reihen zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen schicken, können Sie bei uns nach erfolgreicher Maßnahme Zuschüsse für die erfolgten Aus- und Fortbildungen beantragen.
Die Vergabe dieser Fördermittel erfolgt nach Antragseingang. Gefördert werden bis zu 50 % der Lehrgangskosten (Lehrgangsgebühr und Übernachtung) für Fortbildungen im aktuellen Kalenderjahr. Bitte reichen Sie die Teilnahmebescheinigungen und eine Auflistung mit entsprechenden Nachweisen ein. Außerdem brauchen wir Ihre Vereinsadresse und Bankverbindung.
Auch im Sport ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Sport und besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports ehren wir Lippes Sportlerinnen und Sportler im Rahmen festlicher Veranstaltungen, wie zum Beispiel einer Sportlerehrung, Sportabzeichenverleihung oder Sportgala.
Wir stellen für diese Veranstaltungen Geld für die Organisation und die Beschaffung von Ehrenzeichen und Urkunden zur Verfügung.
Die Sportvereine leisten mit ihren Sportjugenden einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder bewegt aufwachsen können. Um die Vielfalt in der Vereinsjugendarbeit zu würdigen und auszuzeichnen, stellen wir einen Kinder- und Jugendförderfonds zur Verfügung.
Aus diesem Kinder- und Jugendförderfonds können insbesondere gefördert werden:
Förderungen aus dem Kinder- und Jugendförderfond müssen bis zum 31 .Oktober des jeweiligen Jahres abgerechnet werden. Die Durchführung des Projektes kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen
Für eine Förderung der sportlichen Jugendarbeit nutzen Sie bitte den unter Formulare hinterlegten Antrag.
Allgemeine Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Ihr Verein
Normalerweise ein formloser Antrag.
Für eine Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderfonds haben wir ein Formular für Sie hinterlegt.
Zuschüsse können nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.
Auch wenn Sie bereits über einen längeren Zeitraum Zuschüsse erhalten haben, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen.
Sportförderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt subsidiär.
Das bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten der Unterstützung durch Dritte ausschöpfen und einen finanziellen Eigenanteil selbst tragen müssen.
Einen Zuschussantrag sollten Sie möglichst frühzeitig im Jahr stellen. Falls im laufenden Jahr nicht genügend Mittel zu Verfügung stehen, kann der Antrag für die Haushaltsplanungen des folgenden Jahres berücksichtigt werden.
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