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Mitbenutzung von Straßengebiet (Kreisstraßen)

Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Versorgung und Entsorgung.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Mitbenutzung ist die Nutzung von Straßengebiet für Zwecke der öffentlichen oder privaten Ver- und Entsorgung. Die häufigsten Mitbenutzungen sind:

  • die Verlegung von Strom-, Gas-, Trinkwasser- oder Abwasserleitungen im Straßengebiet
  • die Verlegung von Telekommunikations-Leitungen im Straßengebiet

Voraussetzung für eine Mitbenutzung ist die zum Teil gebührenpflichtige Erlaubnis.

Voraussetzungen

Es muss sich um eine Kreisstraße handeln.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • eventuell nötige Erlaubnisse nach ordnungsrechtlichen, verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorschriften

Der Antrag sollte die beabsichtigte Maßnahme hinreichend genau beschreiben.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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