Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
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Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen
des alten Führerscheins.
Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist oder vernichtet wurde, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei uns anzeigen. Wenn Sie weiterhin ein Fahrzeug führen wollen, dann benötigen Sie ein Ersatzdokument.
Wenn sich Ihr Name beispielsweise durch Heirat oder Scheidung geändert hat, müssen Sie sich nicht unbedingt einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Aber insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es sinnvoll sein, einen Führerscheins mit den aktuellen Daten zu haben.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Kartenführerschein aus.
In dringenden Fällen, falls Sie zum Beispiel in den nächsten 14 Tagen in das Ausland verreisen möchten, können Sie eine Express-Ausstellung beantragen. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Wenn Sie beispielsweise einen Wagen mieten möchten oder einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Auch hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit:
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **
Eine persönliche Beantragung ist notwendig.
Wenn Sie einen Ersatzführerschein benötigen, holen wir auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister ein. Damit wird sichergestellt, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis tatsächlich besitzen.
Bei ausländischen Führerscheinen holen wir ebenfalls auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem entsprechenden ausländischen Register ein.
Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.
Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.
ungefähr 2 - 3 Wochen
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