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Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen

Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung elektrisch betriebene Fahrzeuge

Halter von Elektrofahrzeugen können ein E-Kennzeichen beantragen – auch für Saison- und Wechselkennzeichen sowie für grüne Nummernschilder. Hier finden Sie mehr Informationen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

Dazu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken,
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
  • Benutzung der Busspur.

Achtung:
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft.

Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

Hinweis:
Sie können möglicherweise bei Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs möglicherweise Geld einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen. Informationen finden Sie unter Weiterführende Informationen verlinkt.

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen:
    Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA- Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer
  • Bei Zulassung durch eine andere Person:
    Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
  • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige:
    Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Hinweise/Besonderheiten

** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung **

Wollen Sie ein Wunschkennzeichen reservieren, beachten Sie bitte, dass Sie nur 4 Zeichen nach dem LIP reservieren können. Die letzte Stelle muss für das E freibleiben.

Verfahrensablauf

Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei unseren Zulassungsstellen.

  • Vereinbaren Sie online einen Termin bei der gewünschten Zulassungsstelle (Bad Salzuflen, Barntrup oder Detmold).
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

In der Regel direkt im Termin.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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