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Schülerbeförderung Erstattung

Nur in Einzelfällen gibt es für Schülerinnen und Schüler unserer kreiseigenen Schulen einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten. Erfahren Sie hier mehr.

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Normalerweise sind Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Schülerinnen und Schülern einer kreiseigenen Schule (ab Sekundarstufe I) erhalten in der Regel das Schülerticket Westfalen.

Für den Besuch von Bezirksfachklassen gelten abweichende Regelungen.

Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs können wir nur in Ausnahmefällen erstatten.

Auszubildende, die das Berufskolleg im Rahmen der dualen Ausbildung besuchen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme.

Ihr erster Ansprechpunkt ist immer das Schulbüro, auch wenn die Anträge für die Berufskollegs, die Förderschulen und die Gesamtschule des Kreises Lippe von uns bearbeitet werden.

Voraussetzungen

Sie sind Schülerin oder Schüle einer kreiseigenen Schule (ab Sekundarstufe I) oder besuchen eine Bezirksfachklasse.

Die Kosten für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werden nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Schulbüro.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular

Formulare

Verfahrensablauf

Beantragen Sie mit dem Grundantrag eine Fahrkarte im Schulbüro. Sie erhalten diese dann später ebenfalls im Schulbüro.
Falls sich Änderungen ergeben und kein Anspruch mehr besteht, müssen Sie die Fahrkarte zurückgeben.

Für Praktikumsfahrten werden gegebenenfalls Mehrkosten für Bus beziehungsweise Bahn erstattet - nutzen Sie den Erstattungsantrag Praktikumsfahrten.

Wenn Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug erforderlich sind, müssen Sie diese im Voraus beantragen
(für den Schulweg mit dem Grundantrag, für den Weg Weg zur Praktikumsstelle mit dem Erstattungsantrag Praktikumsfahrten).
Die Kosten dafür werden bis zu einem Höchstwert von EUR 100,00 pro Monat rückwirkend über die Pauschale oder nach tatsächlicher Nutzung erstattet. Nutzen Sie den Antragsvordruck Abrechnung.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Frist

Antragstellung regelmäßig vor Schuljahresbeginn

bei Praktikum: 4 Wochen vor Praktikumsbeginn

Eine Kostenerstattung für Fahrten mit dem Pkw (-> Abrechnung) kann maximal 3 Monate nach Schuljahresende beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

ungefähr 1-2 Wochen

Kosten

Sie müssen einen Eigenanteil zahlen, falls die Kosten den monatlichen Höchstbetrag von EUR 100,00 überschreiten.

Zuständige Organisationseinheit(en)

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