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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

Falls Sie keinen Anspruch auf einen blauen EU-Parkausweis haben, können Sie als schwerbehinderter Mensch möglicherweise einen orangenen Parkausweis erhalten. Hier erfahren Sie mehr zu den Regelungen.

Kurzbeschreibung

Dieser Inhalt ist veraltet und wird nicht mehr gepflegt.
Bitte nutzen Sie unser Serviceportal https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/optigov

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Schwerbehinderte erfüllen, können Sie trotzdem Parkerleichterungen erhalten, wenn

  • Sie an hochgradigen Gehbehinderungen leiden
    oder
  • bei Ihnen eine Erkrankung vorliegt, die mit einer erheblichen Einschränkung Ihrer Mobilität verbunden ist.

Was genau hierunter fällt, können Sie unter Voraussetzungen nachlesen.


Der dafür ausgestellte Parkausweis ist orangefarbig und wird auch „aG-light“ genannt. Er gilt bundesweit. Parkausweise, die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellt wurden, sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

Die Gültigkeit hängt von der Gültigkeit Ihres Schwer­behinderten­ausweises ab und beträgt maximal 5 Jahre.

Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

Voraussetzungen

Den bundesweit gültigen orangefarbigen Parkausweis können Sie als schwerbehinderter Mensch erhalten, wenn Sie

  • die Merkzeichen G und B und einen GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
    und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane haben
    oder
  • an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind und hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    oder
  • einen künstlichem Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung haben und hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
    oder
  • ein versorgungsärztliches Gutachten vorlegen, in dem Ihre Gleichstellung mit einem der vorgenannten Personenkreise festgestellt wird.

Haben Sie kein Merkzeichen B, erfüllen aber die restlichen Voraussetzungen, können Sie trotzdem einen orangefarbigen Parkausweis erhalten.
Dieser ist dann aber nur in Nordrhein-Westfalen gültig.

Achtung:
Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen
    (die Merkzeichen finden sich auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises)
  • gegebenenfalls ärztliche Unterlagen oder versorgungsärztliches Gutachten
  • Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können:
    formlose schriftliche Vollmacht

Formulare

Hinweise/Besonderheiten

Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können zur Antragstellung persönlich bei uns im BürgerService im Kreishaus erscheinen.
Sie können die Unterlagen auch mit einer Vollmacht einer anderen Person mitgeben, die für Sie den Antrag stellen soll.

Oder Sie senden uns alles per Post zu.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

bis zu 4 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

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