Falls Sie keinen Anspruch auf einen blauen EU-Parkausweis haben, können Sie als schwerbehinderter Mensch möglicherweise einen orangenen Parkausweis erhalten. Hier erfahren Sie mehr zu den Regelungen.
Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für einen Parkausweis für Schwerbehinderte erfüllen, können Sie trotzdem Parkerleichterungen erhalten, wenn
Was genau hierunter fällt, können Sie unter Voraussetzungen nachlesen.
Der dafür ausgestellte Parkausweis ist orangefarbig und wird auch „aG-light“ genannt. Er gilt bundesweit. Parkausweise, die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellt wurden, sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Die Gültigkeit hängt von der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises ab und beträgt maximal 5 Jahre.
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
Den bundesweit gültigen orangefarbigen Parkausweis können Sie als schwerbehinderter Mensch erhalten, wenn Sie
Haben Sie kein Merkzeichen B, erfüllen aber die restlichen Voraussetzungen, können Sie trotzdem einen orangefarbigen Parkausweis erhalten.
Dieser ist dann aber nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Achtung:
Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.
Wenn Sie in Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo wohnen, ist die entsprechende Stadtverwaltung für Sie zuständig.
Einen Parkausweis können Sie dann bei der jeweiligen Bürgerberatung beantragen.
Sie können zur Antragstellung persönlich bei uns im BürgerService im Kreishaus erscheinen.
Sie können die Unterlagen auch mit einer Vollmacht einer anderen Person mitgeben, die für Sie den Antrag stellen soll.
Oder Sie senden uns alles per Post zu.
Der Parkausweis gilt für maximal 5 Jahre und kann dann erneuert werden.
bis zu 4 Wochen
keine