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Testergebnis reicht als Nachweis – Corona-Kontaktformular für Infizierte entfällt

31. Mär 2022

Das Corona-Kontaktformular für Infizierte ist auf der Internetseite des Kreises Lippe nicht mehr verfügbar. Grund ist, dass es rechtlich nicht mehr erforderlich ist, dass Infizierte sich über das Corona-Kontaktformular beim örtlichen Gesundheitsamt melden.

Denn die aktuelle Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt bereits, dass sich infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige selbstständig in Quarantäne begeben müssen.

Positive Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt für die Erfassung der Fallzahlen weiterhin von den jeweiligen Teststellen gemeldet, außerdem muss das Gesundheitsamt nicht mehr gesondert eine Quarantäne anordnen. Die Meldung über das Corona-Kontaktformular bringt daher auch keinen Vorteil mehr in der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Infizierte Personen und deren Haushaltsangehörige erhalten deshalb ausdrücklich auch keine Quarantänebescheide mehr. Wer nachweisen muss, dass er sich aufgrund eines positiven Tests in Quarantäne befunden hat, legt das positive Testergebnis vor. Dieses reicht laut aktueller Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW als Nachweis aus.

Personen, die positiv getestet sind, und auch deren Haushaltsangehörige verweist der Kreis Lippe deshalb ausdrücklich auf die Regelungen zur Quarantäne in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW. Weitere Informationen dazu, wie sich Personen verhalten, die positiv getestet sind oder mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben, finden sich auch unter www.land.nrw/corona sowie unter .

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