Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Kreis Lippe verlängert 3G-Regelung für Besuche der Kreisverwaltung bis 30. April 2022

04. Apr 2022

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen gilt für den Besuch im Kreishaus in Detmold sowie ausdrücklich auch in allen Außenstellen der Kreisverwaltung die 3G-Regelung.

Ebenfalls ist die Maskenpflicht in den Gebäuden bis zum 30. April 2022 verlängert.
Grundsätzlich sollten Anliegen nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden. Ist ein Besuch im Kreishaus oder den Außenstellen unerlässlich, muss zwingend ein Termin vereinbart werden, um Zutritt zu erhalten. Die Person muss geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen (3G-Regelung).

Für Testungen gilt, dass ein Schnelltest höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein darf. Selbsttests sind nicht zulässig. Beim Zutritt zum Kreishaus oder den Außenstellen wird kontrolliert, ob die 3G-Regelung erfüllt ist. Hierfür ist es wichtig, dass die Besucher auch einen Lichtbildausweis, etwa den Personalausweis oder den Führerschein, dabei haben.

Die Maskenpflicht und Anerkennung von Testnachweisen für Kinder und Jugendliche regeln landesweite Verordnungen: Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Masken- und Testpflicht befreit. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in Einrichtungen getestet werden, können diesen Testnachweis für den Zutritt in die Kreisverwaltung einsetzen.

Datenschutzhinweis

Sie haben die Auswahl, welche Cookies die Webseite setzt:
„Ich stimme zu" erlaubt notwendige Cookies (für die Nutzung der Webseite erforderlich), funktionale Cookies (erleichtern die Nutzung) und Marketing Cookies (analysieren die Nutzung. Zudem werden Youtube-Videos angezeigt). Siehe auch:

„Ich stimme nicht zu“ deaktiviert die funktionalen und die Marketing Cookies.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzinformationen und im Impressum.