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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kreis Lippe bittet, den Meldeweg der Kreisverwaltung zu nutzen

16. Mär 2022

Die Kreisverwaltung Lippe bietet einen digitalen Meldeweg an und bittet alle Einrichtungen und Personen, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft, diesen Meldeweg zu nutzen.

Ab sofort steht auf der Informationsseite rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter auch die Verlinkung auf den digitalen Meldeweg der Kreisverwaltung bereit.

Die Klarstellung zum digitalen Meldeweg ist dem Gesundheitsamt des Kreises Lippe deshalb so wichtig, da so die Angaben gut weiterverarbeitet werden können. Eine Fachsoftware ist getestet und soll für die Bearbeitung der Meldungen genutzt werden. In Planung ist auch ein Landesportal, darüber sind lippische Einrichtungen aus dem Gesundheitssektor per Brief informiert worden. Der Kreis Lippe bittet die Einrichtungen nachdrücklich, den Meldeweg über zu gehen. Die Meldung muss ab 16. März erfolgen, ein Zeitraum bis zum 31. März 2022 ist als Frist eingeräumt.

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