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Kontaktformular offline gesetzt: Terminvereinbarung zur Impfung für Beschäftigte in medizinischen Berufen und Pflege umgestellt

24. Feb 2021

Um einen Impftermin im Impfzentrum zu vereinbaren, hat der Kreis Lippe ein Kontaktformular für die berechtigten Beschäftigten in bestimmten Berufsgruppen angeboten. Dieses Kontaktformular ist ab sofort nicht mehr nutzbar. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Kontaktformular massiv missbraucht wird: Zahlreiche Personen, die nicht zu den berechtigten Gruppen gehören, haben versucht, darüber einen Impftermin im Impfzentrum zu vereinbaren. Die Mitarbeitenden im Impfzentrum wurden regelrecht überrannt und konnten sich kaum noch auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: Den berechtigten Personenkreisen einen Impftermin anzubieten. Um weiteren Missbrauch zu verhindern, wurde das Kontaktformular nun offline genommen und die Organisation der Impftermine umgestellt.

Zur Erinnerung: Folgende Personengruppen sind aktuell berechtigt, einen Impftermin im Impfzentrum zu erhalten, sofern sie regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind:

  • Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten,
  • Ärzte und Zahnärzte und deren medizinisches Fachpersonal, sofern sie regelmäßig Patienten wegen einer Covid-19-Erkrankung behandeln oder aerosolgenerierende Tätigkeiten ausüben
  • Medizinprodukteberater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege (keine private häusliche Pflege)
  • Frisöre, Fußpfleger, Seelsorger, Betreuungsrichter, Rechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere in medizinischen Diensten, Beschäftige von Hilfsmittel- und Homecare-Diensten sowie Sanitätshäusern

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit die oben genannten Personengruppen berechtigt sind, einen Impftermin im Impfzentrum zu vereinbaren:

  • Sie können nachweisen, dass sie nach aktuellem Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW regelmäßig in teil- und / oder vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind.
  • Der Arbeitgeber (Arbeitsstättenprinzip) bzw. die Einrichtung, in der sie regelmäßig tätig sind, befindet sich im Kreis Lippe.

Alle anderen Personen können derzeit noch keinen Impftermin im Impfzentrum vereinbaren!

Personen, die berechtigt sind, können sich unter Angabe ihres Namens, Geburtsdatums und Kontaktdaten sowie des Arbeitgebers per Mail an das Impfzentrum wenden. Liegt die entsprechende Berechtigung vor, werden sie vonden Mitarbeitenden aufgefordert, eine Selbstauskunft auszufüllen, in der die Berechtigung schriftlich bestätigt wird. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, vereinbaren die Mitarbeitenden des Impfzentrums einen Impftermin. Hinweis: Nur, wenn gemäß den oben genannten Voraussetzungen eine Impfberechtigung besteht, melden sich die Mitarbeitenden des Impfzentrums zur Terminvereinbarung zurück.

Hinweis für Arbeitgeber:
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei vorliegender Berechtigung gemäß der Selbstauskunft auch gesammelt mit Nennung der jeweiligen Namen, Geburtsdaten und Kontaktdaten für die Vereinbarung von Impfterminen an das Impfzentrum melden.

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